Opfervertretung
Ihre Rechte als Betroffene*r
Das deutsche Strafverfahren stellt Täter*innen ins Zentrum des Verfahrens. Betroffene von Straftaten
werden als Zeug*innen in der Hauptverhandlung allzu oft zu formalen Beweismitteln degradiert.
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Dabei haben Sie als Betroffene*r in vielen Fällen die Möglichkeit, sich als Nebenkläger*in dem Verfahren
anzuschließen und so Einfluss darauf zu nehmen. Beispielsweise erhalten Sie ein Befragungsrecht gegenüber
Zeug*innen und die Möglichkeit, eigene Beweisanträge zu stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass das Gericht
seiner Aufklärungspflicht nicht hinreichend nachkommt.
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Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beitreten. Frau Lehnert unterstützt Sie gern schon beim
Stellen der Strafanzeige bei der Polizei, im anschließenden Ermittlungsverfahren, selbstverständlich auch in der
Hauptverhandlung vor Gericht und gegebenenfalls hiernach in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren.
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Sie haben zudem das in einigen Fällen das Recht auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung.
Frau Lehnert beantragt für Sie die Beiordnung einer geschulten Person, die sich in jedem Verfahrensstadium
um Ihr seelisches Wohl kümmert.
Bereits bei der ersten Aussage bei der Polizei können Sie auf diese Unterstützung bauen.
Strafverteidigung
Ihr gutes Recht im Strafverfahren
Werden Sie einer Straftat verdächtigt, kann die Macht des Staates schnell übergroß wirken.
Bereits die erste polizeiliche Vernehmung oder ein Anhörungsbogen im Briefkasten können Sie
als Adressat*in ängstigen. Frau Lehnert berät Sie vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende
des gerichtlichen Verfahrens und steht Ihnen beiseite im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.
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Vereinbaren Sie am besten frühstmöglich einen Termin mit Frau Lehnert.